Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gestaltungsbüros von Johannes Breidenbach – jo’s büro

Präambel

Jo Breidenbach ist Gründer & Inhaber von „jo´s büro“, ein im Jahre 2011 gegründetes Würzburger Designbüro für individuelle, überzeugende und exzellente Projekte. Seit 2019 sitzt das Team von jo´s büro im Herzen Würzburgs und entwickelt Designkonzepte und begleitet deren Umsetzung bis hin zum gewünschten Ergebnis. Das Portfolio von jo´s büro umfasst die Markenkreation und Logoentwicklung, Corporate Identity- und Designentwicklung, sowie Print- und Webdesign.

Die nachfolgenden Regelungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen jo´s büro und dem jeweiligen Kunden so weit und so gut wie möglich und insbesondere verständlich regeln. Aus diesem Grund werden vorab einige Begrifflichkeiten zum besseren Verständnis der Regelungen erläutert:

Dienstleistungen: Dienstleistungen sind Leistungen, bei denen jo´s büro die Erbringung einer Leistung schuldet, jedoch keinen Erfolg.

Werkleistungen: Werkleistungen sind Leistungen, bei denen jo´s büro ein fertiges Werk schuldet.

  1. Allgemeine Bedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Änderung

  1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen jo´s büro und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, jo´s büro hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
  2. jo´s büro behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. jo´s büro wird diesbezüglich spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden davon mitteilen und ihm diese übermitteln. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, dann gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen fristgemäß, so ist jo´s büro berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
  3. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Kunde Kaufmann ist.
  4. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
  5. individuelle Vereinbarungen
  6. Teil B. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
  7. Teil A. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
  8. die gesetzlichen Regelungen.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort

  1. Der jeweilige Vertrag wird von den Parteien entweder in Textform geschlossen oder durch Annahme des Kunden eines von jo´s büro gestellten Angebots zum Erwerb der betreffenden Leistung.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart, kann der Vertrag von beiden Parteien bei einer Abrechnung nach Festpreisen, für klar bestimmbare Teilprojektabschnitte auf das Ende der im Projektplan ausgewiesenen Teilprojektabschnitte, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
  3. Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der Umfang der von jo´s büro zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und/oder aus den Angaben in dem jeweiligen Angebot an den Kunden.
  4. jo´s büro darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen.
  5. Kommt jo´s büro mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn jo´s büro eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.
  6. Der Leistungsort ist grundsätzlich der Sitz von jo´s büro, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.
  7. Alle Entwürfe, Skizzen, Maße, Leistungsdaten, Normen, und andere beschreibende Aussagen in Broschüren, Prospekten, Datenblättern, Zeichnungen oder ähnlichen Druckwerken und/oder auf Webseiten oder anderen Medien sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich von jo’s büro zugesichert sind.
  8. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen erlischt 6 Monate nach Zugang der schriftlichen Aufforderung zur Abholung; unabhängig davon jedenfalls 3 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Bei gemäß Ziffer 8 zurückbehaltenen Unterlagen endet die Aufbewahrungspflicht 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 3 Pflichten des Kunden, Leistungen Dritter

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die von jo´s büro erbrachten Leistungen, erstellten Werke und/oder überlassenen Nutzungsrechte nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
  2. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an jo´s büro überlassenen Grafiken, Texte, Bilder, Informationen, Daten, Fotos und Dateien für die vertraglich vereinbarten, von jo´s büro zu erbringenden Leistungen, nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.
  3. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangenen Ziffern gegenüber jo´s büro geltend machen, wird jo´s büro den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, jo´s büro insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, jo´s büro bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit jo´s büro kein Mitverschulden zur Last fällt.
  4. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen.
  5. Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Vertrag und/oder aus den Umständen des jeweiligen Vertrages. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere stellt der Kunde alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Eine Bereitstellung ist rechtzeitig, wenn diese innerhalb von fünf Werktagen erfolgt, es sei denn, jo´s büro hat eine hiervon abweichende Frist gesetzt.
  6. Bei nicht erbrachter bzw. nicht vollständig erbrachter Mitwirkungspflicht des Kunden, steht diesem aufgrund der daraus entstandenen Mängel oder Schäden keine Schadens- bzw. Gewährleistungsansprüche zu.
  7. Auf Verlangen von jo’s büro hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen; er hat ferner gegenüber jo’s büro auf Anforderung die Druckfreigaben und Freigaben für Korrekturen zu erteilen, auch wenn diese von einem Dritten, z. B. von einer externen Druckerei, durchgeführt werden.
  8. Der Kunde bevollmächtigt jo’s büro, Verträge über vertragsgegenständliche Leistungen, die von Dritten erstellt werden (z. B. Druckaufträge o. ä), im Namen und auf Rechnung des Kunden abzuschließen, sofern diese Leistungen im Vertrag benannt und beziffert sind oder zuvor vom Kunden freigegeben wurden. Der Kunde wird Vertragspartner des Dritten. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen den Vertragspartnern, d. h. zwischen dem Dritten und dem Kunden.

§ 4 Nutzungsrechte

  1. Die vereinbarten Nutzungsrechte an den von jo´s büro erbrachten Leistungen und/oder erstellten Werken gehen an den Kunden erst mit vollständigem Zahlungseingang über. Gibt es keine gesonderte Nutzungsrechtvereinbarung in dem zu Grunde liegenden Angebot, so erhält der Kunde grundsätzlich nur ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für die bestimmungsgemäße Verwendung.
  2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle erbrachten Leistungen ausschließlich für die hier oder einzelvertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden dürfen.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

  1. Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die Vergütungshöhe sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung oder nach diesen Bedingungen. Das Entgelt für die vertragsgegenständliche Leistung von jo’s büro wird entweder nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis vereinbart. jo’s büro hat Anspruch auf Ersatz der im Vertrag genannten Auslagenarten.
  3. jo´s büro ist zur Abrechnung von Teilleistungen und Teillieferungen sowie zur Abrechnung von geleistetem Arbeitsaufwand und angefallenen Auslagen berechtigt. Soweit bei längerfristigen Verträgen nach Aufwand abgerechnet wird, gelten die jeweils aktuellen Vergütungstarife von jo´s büro.
  4. jo´s büro ist berechtigt, im Einzelfall angemessene Vorschüsse zu berechnen.
  5. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.
  6. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber jo´s büro in Textform zu erheben. Rechnungen von jo´s büro gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
  7. jo´s büro ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten und laufende Leistungen zu unterbrechen, sowie Verzugszinsen, nach der gesetzlich bestimmten Höhe, geltend zu machen.
  8. Befindet sich der Kunde länger als zwei Wochen im Zahlungsverzug, so hat jo’s büro das Recht, den Vertrag fristlos außerordentlich zu kündigen, sowie von weiteren zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen zurückzutreten.
  9. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, gleich welcher Art, sind die bereits erbrachten Leistungen von jo´s büro bis zum Wirksamwerden des Beendigungstatbestandes entsprechend der vertraglichen Regelung zu vergüten. Etwaige gesetzliche Ansprüche, die jo´s büro auf Grund einer vorzeitigen Beendigung zustehen, werden hiervon nicht berührt. Etwaige Ansprüche aus dieser Nummer 9 sind im Rahmen gesetzlich entstehender Ansprüche anzurechnen.
  10. Mehrere Auftragsgeber als Kunden haften für vertragliche Verpflichtungen gesamtschuldnerisch.

§ 6 Haftung

  1. jo’s büro haftet uneingeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet jo’s büro nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. jo’s büro haftet weiterhin uneingeschränkt für Schäden aufgrund der Nichteinhaltung von Garantien und Zusicherungen sowie für Ansprüche aus Gefährdungstatbeständen sowie für Verletzungen von Kardinalpflichten.
  2. Im Falle einer einfachen Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen.
  4. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen und/oder Dateien haftet jo´s büro insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  5. Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.
  6. Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 II, 635 II BGB) gilt dieser § 6 entsprechend.
  7. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  8. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 7 Höhere Gewalt

jo´s büro ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

§ 8 Änderungen des Leistungsumfanges

  1. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Besprechungsprotokolle werden dem gerecht, sofern sie von den Vertragsparteien bzw. deren Bevollmächtigten unterzeichnet sind.
  2. Für alle vom Kunden in Auftrag gegebenen zusätzlichen Dienstleitungen ist jo’s büro berechtigt, die angemessene Vergütung gemäß dem jeweils gültigen Vergütungstarif von jo’s büro zu berechnen.
  3. Werden aufgrund der Änderung Leistungen Dritter in Anspruch genommen, ist jo’s büro berechtigt die entstehenden Kosten und während der Auftragsausführung sich ergebenden Preiserhöhungen an den Kunden weiterzugeben.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  2. jo’s büro behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren, Unterlagen und Materialien bis zur vollständigen Zahlung des Preises (einschließlich Umsatzsteuer) für die betreffenden Waren, Unterlagen oder Materialien vor. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von jo’s büro hinweisen und jo’s büro unverzüglich benachrichtigen.
  3. Rechte aus diesem Vertragsverhältnis dürfen vom Kunden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch jo’s büro abgetreten werden. Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, sind von dem Verbot der Abtretung Mängelansprüche ausgenommen.
  4. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses das Landgericht Würzburg.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

 

B. Besondere Bedingungen

1.Dienstleistungen

§ 1 Pflichten des Kunden

Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Angebot von jo´s büro sowie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde ist auf jeden Fall zur aktiven Mitarbeitet verpflichtet.

§ 2 Pflichten von jo´s büro

  1. Die Pflichten von jo´s büro ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Angebot sowie dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. jo´s büro schuldet nicht den von Kunden erhofften oder angestrebten Erfolg der beauftragten Leistungen.
  2. Im Rahmen der Dienstleistungen wird jo´s büro ausschließlich beratend tätig. Die Verantwortung für die gesamten Aufgaben sowie alle damit verbundenen Entscheidungen liegen ausschließlich beim Kunden.

2. Werkleistungen

§ 1 Abnahme

  1. Nach der erfolgten Realisierung der vertragsgegenständlichen Werkleistung und einer entsprechenden Bereitstellungsanzeige oder Übergabe durch jo’s büro an den Kunden, hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder Übergabe der Leistung schriftlich die Abnahme zu erklären.
  2. Erklärt der Kunde die Abnahme nicht in der nach Abs. 1 genannten Frist, so ist jo’s büro berechtigt, dem Kunden eine Frist zur Abnahme der Leistung zu setzen. Erklärt der Kunde in dieser Frist nicht die Abnahme, so gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 1 BGB).
  3. jo´s büro kann einzelne Leistungen auch zur Teilabnahme anbieten.

§ 2 Gewährleistung

  1. Bei Werkleistungen übernimmt jo´s büro die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten Werkleistungen den auf Grundlage des Angebotes vereinbarten Anforderungen entsprechen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind. Die Verjährungsfrist für Mängel nach §§ 634, 434, 435 BGB beträgt ein Jahr.
  2. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von jo´s büro zu vertretenden Einflüssen, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von jo´s büro ohne ausdrückliche Genehmigung vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist. jo´s büro haftet in diesem Zusammenhang für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet jo´s büro nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an. Die Anzeige kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am dritten Werktag schriftlich einzureichen. Eine Mängelmeldung darf nur von einer fachkundigen Person erfolgen und muss so detailliert wie möglich beschrieben sein.
  4. Sofern der Kunde Unternehmer ist, hat dieser etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Leistungserbringung anzuzeigen.
  5. Der Kunde wird jo´s büro bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
  6. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.
  7. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von jo´s büro.
  8. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

Stand: 04.02.2020